Vertreter
Erteilen einer Vollmacht
Wenn Sie für eine andere Person alle finanziellen Angelegenheiten bezüglich eines oder aller Inkassofälle regeln möchten, brauchen wir von dem Konsumenten / der Konsumentin eine Vollmacht. Nach Erteilung und Einreichung der Vollmacht dürfen Sie den Konsumenten vertreten.
Ihre Optionen als Vertreter*in
Als bevollmächtigter Vertreter können Sie für den Konsumenten / die Konsumentin:
- einen Ratenplan vereinbaren
- die Forderung bestreiten
- die Insolvenz belegen und eine Stundung beantragen
- eine laufende Sanierung bestätigen und einen Zahlungsaufschub vereinbaren
Eine Übersicht aller Optionen finden Sie hier.
Code of Conduct
Nehmen Sie uns als Verbandsmitglied von «Inkasso Suisse» in die Pflicht
- An diese Mindeststandards müssen sich alle halten LINK Code of Conduct, Inkasso Suisse
- Wer muss sich daran halten? LINK Mitgliederliste, Inkasso Suisse
- Wie kann ich die Mitglieder in die Pflicht nehmen und bei Verstössen gegen den Verhaltenskodex vorgehen (inkl. Kontakt Ombudsstelle) LINK Vorgehen bei Beanstandungen, Inkasso Suisse
- Wie sehen die Vorgaben vom Verband bezüglich Verzugsschaden aus LINK Dokument Gläubigerschaden, Inkasso Suisse
- Welche Gebühren dürfen neben dem VZS noch belastet werden? LINK Inkasso Suisse (FAQ > «Dürfen neben dem Verzugsschaden noch weitere Aufwendungen in Rechnung gestellt werden?»)
Kontakt für Mitglieder Dachverband Schuldenberatung
Die nachfolgenden Kontaktdaten und Angaben sind ausschliesslich für Mitglieder vom Dachverband Schuldenberatung (Mitgliederliste), sofern es sich um Sanierungen nach SchKG Art. 333, 293 sowie um alle aussergerichtlichen Sanierungen (nicht SchKG) handelt.
Kontaktangaben:
E-Mail: legal.bankruptcy@intrum.com
Postanschrift: Intrum AG, Legal Bankruptcy, Eschenstrasse 12, 8603 Schwerzenbach