Informationen zur Rekapitalisierung der Intrum Holding

Intrum Holding (Intrum AB) richtet die Kapitalstruktur neu aus. Dieses hat keinen Einfluss auf den operativen Betrieb in der Schweiz und in den anderen Ländern der Intrum-Gruppe.

Am 18.10.2024 hat die Intrum Holding (Intrum AB) in Stockholm mitgeteilt, dass sie ein vorverhandeltes Chapter 11-Verfahren eingeleitet hat. Der Start eines vorverhandelten Chapter 11-Verfahrens stellt einen weiteren, bedeutenden Fortschritt bei der Umsetzung der Rekapitalisierungstransaktion dar und knüpft an die bereits veröffentlichen Massnahmen an.

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Begriffsklärung: «Chapter 11» ist kein Insolvenzverfahren, sondern ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung. Es wird kein Insolvenzverwalter eingesetzt und das Management der Intrum AB ist weiterhin in der Gesamtverantwortung. Dies ist ein etabliertes und bewährtes Verfahren zur Restrukturierung der Finanzen.
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Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Das vorverhandelte Chapter 11-Verfahren ist der optimalste und schnellste Weg, die Rekapitalisierung umzusetzen. Die öffentliche Kommunikation ist eine formale Anforderung an börsennotierte Unternehmen.
  • Dieses Verfahren bezieht sich ausschliesslich auf die Holding Intrum AB (Schweden). Die Intrum Schweiz ist hiervon nicht betroffen.
  • Die Rekapitalisierungstransaktion wird die Kapitalstruktur von Intrum erheblich verbessern und stärken. Dies bestätigen auch die Reaktionen am Kapitalmarkt.
  • Die gerichtliche Genehmigung des Chapter 11-Plans wird bis Ende 2024 erwartet, sodass die Rekapitalisierung bereits innerhalb Q1 2025 wirksam wird.
  • Kurz gesagt: Intrum AB richtet die Kapitalstruktur neu aus. Der operative Geschäftsbetrieb läuft in den Tochtergesellschaften wie gewohnt weiter.

Medienmitteilungen der Intrum Holding:
Medienmitteilung 18.10.2024 Nr. 2
Medienmitteilung 18.10.2024 Nr. 1